“ Wie soll es bloß weitergehen?”


Wenn ein Mensch gestorben ist, gibt es für die An- und Zugehörigen viel zu regeln und zu entscheiden und das in einer der emotionalsten und zerbrechlichsten Situationen im Leben. Einiges muss schnell gehen, für vieles sollte man sich aber auch Zeit nehmen.


Gerne begleiten wir Sie, helfen mit Klarheit und Herz bei der Erledigung der Formalitäten und zeigen Ihnen auf, was man alles zu bedenken hat.  Und das in Ihrem Tempo.


  • Wenn Ihr Mensch zu Hause gestorben ist:
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    eine Ärztin/ ein Arzt muss den Tod feststellen.
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    Ihr Mensch darf ohne weitere Genehmigung 36 Stunden zu Hause bleiben.
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    Sie dürfen Ihre Verstorbene/ Ihren Verstorbenen selber pflegen, waschen und anziehen. Wir unterstützen gerne dabei.
  • Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir in Ruhe und einem geschützten Rahmen weitere Schritte besprechen können. Wir können zu Ihnen nach Hause kommen oder Sie kommen in eine unserer Filialen.
  • Ihr Mensch ist im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder anderswo gestorben: Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir gemeinsam den richtigen Weg finden.


“Die Würde des Menschen ist unantastbar.”   §1 GG


Wir gehen stets behutsam und fürsorglich mit dem Menschen um, der von Ihnen vertrauensvoll in unsere Hände gegeben wurde. Das ist uns ungemein wichtig.


Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen.


Wir schaffen Freiräume
für Ihre Trauer


Wir beraten Sie zu allen Fragen der Bestattung und regeln für Sie sämtliche Aufgaben, die im Trauerfall auf Sie zukommen. Overberg Bestattungen unterstützt Sie in Ihrer Trauerarbeit und Ihrem Abschied. Unsere Begleitung erfolgt dabei stets in enger Abstimmung mit Ihnen und genau nach Ihren Wünschen.


  • Erdbestattung

    Eine der ältesten und tradionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.


    • Reihengrabstätte: Zuteilung des Grabes, ausschließlich Beisetzung des Verstorbenen, keine Verlängerung der Ruhefrist
    • Wahlgrabstätte: Einzel- oder Doppelgrabstelle, individuelle Auswahl, Möglichkeit mehrerer Beisetzungen, Verlängerung der Ruhefrist möglich

     

    In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen.


    Angehörige und Zugehörige können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.

  • Feuerbestattung

    Bei der Feuerbestattung, die mit und ohne Trauerfeier durchgeführt werden kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. 

  • Seebestattung

    Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Bestattung der Urne außerhalb der Dreimeilenzone im Meer, bei der ein Kapitän die Urne dem Meer übergibt. Die Angehörigen erhalten ein Seegebietskarte mit der Beisetzungsposition und einen Logbuchauszug. Auf Wunsch können die Angehörigen der Seebestattung auch beiwohnen.

  • Anonyme Bestattung

    Auch der anonymen Bestattung geht immer eine Feuerbestattung voraus. Die Beisetzung der Urne erfolgt ohne Beisein der Angehörigen auf einem anonymen Urnenfeld.


Unsere Begleitung im Trauerfall umfasst:

  • Die Überführung Ihrer/Ihres Verstorbenen
  • Die Pflege und Einsargung Ihrer/Ihres Verstorbenen (gerne auch mit Ihnen gemeinsam)
  • Die Aufbahrung ist u.a. bei Ihnen zu Hause oder in der Trauerhalle möglich
  • Die Organisation und Durchführung der Bestattung
  • Die Erledigung aller Formalitäten beim Standes- und Friedhofsamt
  • Die Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine
  • Die Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen
  • Die Veröffentlichung einer Todesanzeige in den lokalen Tageszeitungen
  • Die Organisation geistlicher oder weltlicher Redner*innen
  • Die Organisation und Ausgestaltung der Trauerfeier
  • Die Gestaltung von Sarg- und Urnendekoration (gerne auch mit Ihnen gemeinsam)
  • Die Beauftragung und Koordination anderer beteiligter Dienstleister wie Floristen, Organisten, Friedhofsgärtnern und Steinmetzen
  • Die Auslegung einer Kondolenzliste
  • Die Reservierung von Räumlichkeiten für die mögliche Bewirtung nach der Beisetzung
  • Die Trauerbegleitung

 

Wir wissen um die Schwere und Schwierigkeit Ihrer Situation. Wir stehen Ihnen gerne beratend und helfend zur Seite und schaffen so Raum und Zeit für Ihre individuelle Trauerarbeit.